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DGB fordert schärfere Strafe bei Mindestlohn-Verstoß

Archivmeldung vom 25.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stefan Körzell im Jahr 2009
Stefan Körzell im Jahr 2009

Foto: Stefan Koerzell
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert schärfere Sanktionen bei Verstößen gegen den Mindestlohn. "Arbeitgeber, die sich nicht an die Regeln halten, sollten künftig keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten", sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Das müsse auch für solche Fälle gelten, in denen nicht der eigentliche Auftragnehmer, sondern dessen Subunternehmer den Mindestlohn unterlaufen würden.

Mit Blick auf die Zollbilanz des vergangenen Jahres, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) an diesem Montag in Berlin vorstellen will, erklärte Körzell: "Dass es Verstöße in enormem Ausmaß gibt, zeigt, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind und dass vor allem die Aufzeichnungspflicht der Arbeitgeber bei der Arbeitszeit verschärft werden muss." Wer in diesem Zusammenhang von Bürokratie spreche, habe die Tragweite des Problems nicht verstanden. Um effektiver kontrollieren zu können, brauche der Zoll schnellstens mehr Personal. Es sei deswegen richtig, wenn der Finanzminister jetzt einen Aufwuchs zusage. "Aber die Politik als Dienstherr muss hier auch deutlich mehr Anstrengungen unternehmen, um Personal für diese Stellen zu gewinnen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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