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Bericht: Bundesregierung legt Streit um Lieferkettengesetz bei

Archivmeldung vom 12.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung hat sich nach monatelangem Streit wohl auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte verständigt. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Koalitionskreise.

Die ursprünglich geplanten strengen Haftungsregeln wurden demnach entschärft. Auch soll das Gesetz zunächst nur für etwa 600 deutschen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe – ab 2024 – soll es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten greifen. Der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften zu lassen, ist den Informationen zufolge vom Tisch.

Dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewehrt. Stattdessen drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, jetzt Bußgelder. Nach der Einigung innerhalb der Regierung sollen Unternehmen nun gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Mit einer Risikoanalyse müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Weitere mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten müssen nur abgestuft geprüft werden. Eine Risikoanalyse ist hier nur dann erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers – also beispielsweise eines Minenarbeiters aus dem Kongo – das deutsche Unternehmen erreichen. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, muss gegebenenfalls ein neuer Zulieferer gesucht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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