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Stübgen (CDU) bekräftigt Kritik am Berliner Antidiskriminierungsgesetz

Archivmeldung vom 17.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Michael Stübgen (2019)
Michael Stübgen (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Kurz vor Beginn der Innenministerkonferenz in Erfurt hat Brandenburgs Ressortchef Michael Stübgen (CDU) seine Kritik am neuen Berliner Antidiskriminierungsgesetz bekräftigt. Stübgen sagte am Mittwoch im Inforadio vom rbb, es sei völlig klar, "dass jeder Bürger die Möglichkeit haben muss, sich gegen mögliche und wirkliche unrechtmäßige Behandlungen von Polizisten zur Wehr zu setzen." Dafür gebe es viele Möglichkeiten.

Eine Umkehr der Beweislast sei aber der falsche Weg, so Stübgen: Eine "Beweislastumkehr ist ein schwerer Eingriff in unsere verfassungsrechtliche Grundordnung und wird eigentlich im Wesentlichen genutzt zum Beispiel, um Konten von Verbrechern, Terroristen, Mafiosis dicht machen zu können. Das ist der falsche Weg, gegen die Polizei so vorzugehen."

Stübgen kündigte an, das Antidiskriminierungsgesetz im Hinblick auf Nebeneffekte zu prüfen. Die Frage sei hier, welche indirekten Auswirkungen das beispielsweise auf Bereitschaftspolizisten aus anderen Ländern habe, die regelmäßig und oft in Berlin tätig sind. "Ich werde nicht zulassen, dass sich die rechtliche Situation für die Brandenburger Polizisten verschlechtert", so der CDU-Politiker.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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