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Pflegereform: Verbindlicher Zeitplan für Pflegebedürftigkeitsbegriff unverzichtbar

Archivmeldung vom 28.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Adolf Bauer Bild: sovd.de
Adolf Bauer Bild: sovd.de

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Die Bundesregierung lässt die Gretchenfrage der geplanten Reform offen. Denn ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff soll erst 2017 kommen. Es ist aber ein Fehler, zunächst Leistungsverbesserungen zu schaffen und erst danach zu regeln, wer anspruchsberechtigt ist".

Bauer weiter: "Zudem bleiben die geplanten Verbesserungen unzureichend, weil keine automatisierten Leistungsanpassungen vorgesehen sind. Diese sind jedoch dringend geboten, um den Pflegenden zu helfen, die psychisch und finanziell an der Belastungsgrenze stehen. Nötig ist eine grundlegende Neuausrichtung der Pflegeversicherung. Dazu gehören faire Löhne ebenso wie Konzepte, die eine hochwertige Pflege gewährleisten".

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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