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Städte- und Gemeindebund begrüßt Vorschläge des Bundes für Corona-Maßnahmen

Archivmeldung vom 29.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018)
Gerd Heinz Richard Landsberg (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, hat die vom Bund vorgeschlagenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen vor den Beratungen mit den Ländern begrüßt.

"Ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen, wenn zum Beispiel im Restaurant falsche Angaben gemacht werden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln keine Maske getragen wird, ist ein konsequenter Beitrag zur Durchsetzung der notwendigen Maßnahmen", sagte Landsberg der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Er bezog sich dabei auf eine entsprechende Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz. Landsberg rief die Regierungschefs der Länder dazu auf, die Vorschläge als einheitliche Regelungen mitzutragen. "Nachdem im Entwurf des Bundes das Infektionsgeschehen vor Ort für etwaige weiterführende Beschränkungen maßgeblich bleibt, sollten die Länder diese wenigen zusätzlichen bundeseinheitlichen Vorgaben mittragen. Es dient der Transparenz und erhöht die Akzeptanz in der Bevölkerung", sagte Landsberg. Zu Recht würden die vorrangigen Ziele formuliert, den Präsenzbetrieb von Schulen und Kindergärten zu sichern und einen Lockdown der Wirtschaft zu vermeiden.

"Es ist auch zielführend, eine Überlastung unseres Gesundheitssystems - und dazu gehören auch die Hausärzte - zu vermeiden und sogenannte Fieberambulanzen vorzusehen", sagte Landsberg. "Das ist eine schnelle und gute Lösung, die allerdings jetzt konsequent in Abstimmung mit den Kommunen umgesetzt werden sollte", forderte er. Bei regionalem Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müsse es regionale Einschränkungen geben. "Es ist zugleich zu begrüßen, dass bei klar lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, etwa in Einrichtungen, sich die Beschränkungen nicht auf eine ganze Gemeinde oder Region beziehen müssen", sagte Landsberg.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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