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DDV: Ein Sommerloch ist kein Anlass für Gesetzesverschärfungen

Archivmeldung vom 16.07.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)
Gesetze, Gesetzestexte, Gesetzbücher und Gesetzeflut (Symbolbild)

Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Nach der jüngsten Berichterstattung zur Telefonwerbung fordert der DDV mit Nachdruck eine differenzierte Analyse der Zahlen der Bundesnetzagentur und lehnt Gesetzesverschärfungen ab. Bis zum 10. Juli dieses Jahres sind laut der Bundesregierung nur rund 29.000 gemeldete Beschwerden bei der Bundesnetzagentur eingegangen und 12 Bußgelder verhängt worden. Im Zuge dessen werden pauschal Gesetzesverschärfungen - so auch die Bestätigungslösung bei telefonisch geschlossenen Verträgen - gefordert.

Der DDV weist darauf hin, dass der Verbraucher durch sein gesetzlich verbrieftes Widerrufsrecht hervorragend geschützt ist. Die Meinung der Bundesregierung, dass die Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur durchaus Ausdruck eines geschärften Problembewusstseins sind und Verbraucher komplikationslos auf das vereinfachte Serviceangebot wie die überarbeitete Onlineplattform der Bundesnetzagentur zurückgreifen, teilt der DDV. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung habe, so der DDV, aufgezeigt, dass die Gesetzesverschärfung von 2013 bereits seine positiven Wirkungen hinsichtlich unerlaubter Werbeanrufe aufzeige. DDV-Präsident Patrick Tapp sieht in der Forderung nach Gesetzesverschärfungen reine Stimmungsmache: "Das Sommerloch wird wieder einmal genutzt, um auf Stimmenfang zu gehen. Es ist falsch, die Zahlen der Bundesnetzagentur ohne weitere Analyse wie zum Beispiel der Beschwerdegründe und der entsprechenden Sachverhalte zum Anlass zu nehmen, Gesetzesverschärfungen im Bereich der Telefonwerbung zu fordern. Denn die reine quantitative Summe von Beschwerden sagt überhaupt nichts darüber aus, ob tatsächlich ein kriminelles Vorgehen seitens der Unternehmen vorliegt." Darüber hinaus müsse laut Tapp der Anteil von unseriösen Anrufen aus dem Ausland, in dem der DDV ein wesentliches Problem sieht, aufgeschlüsselt werden.

"Um Missständen zu begegnen und die Rechtsdurchsetzung zu verbessern, müssen die Beschwerdezahlen eingehend analysiert werden. Gesetzgeberische Schnellschüsse dämmen keine Kriminalität ein, sondern gehen nur zu Lasten der absolut seriös werbenden Wirtschaft. So unterwerfen sich zum Beispiel die DDV-Mitglieder einer strengen Selbstkontrolle, die sämtliche Forderungen der Bundesnetzagentur berücksichtigt", so Tapp weiter.

Quelle: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (ots)

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