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Seehofer will Abschiebungs- und Strafgefangene gemeinsam inhaftieren

Archivmeldung vom 17.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) plant, ausreisepflichtige Ausländer und Strafgefangene in gleichen Justizvollzugsanstalten zu inhaftieren. Es gelte, dem "Mangel an Abschiebungshaftplätzen durch Aussetzen des Trennungsgebots von Abschiebungs- und Strafgefangenen" zu begegnen, heißt es in einem Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Freitagsausgaben berichten.

Dabei geht es um die Vorbereitungen für ein "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht". Über die Pläne soll am späten Donnerstagnachmittag zwischen Union und SPD beraten werden. Laut Konzept will das Innenressort "materielle und formale Voraussetzungen für Sicherheitshaft" absenken. Darüber hinaus will das Innenressort prüfen lassen, ob auf den Richtervorbehalt bei Ausreisegewahrsam verzichtet werden kann. Geplant ist auch, die bereits bestehende Pflicht von Ausländern, "selbst notwendige Handlungen zur Erlangung eines Passes oder Passersatzes vorzunehmen, im Aufenthaltsgesetz klarer zu definieren". So soll besser unterschieden werden können, ob ein Ausreisehindernis selbst verschuldet ist. In diesem Fall würden Sanktionen greifen - "mit Konsequenzen für staatliche Erlaubnisse und Leistungen", heißt es in dem Papier des Ministeriums. Der Ausweisungsschutz für Straftäter mit Schutzstatus soll auf ein "europa-/völkerrechtliches Minimum" abgesenkt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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