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Gröhe verschärft Aufsicht für Ärzte und Krankenkassen

Archivmeldung vom 27.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hermann Gröhe Bild: www.bilder.cdu.de
Hermann Gröhe Bild: www.bilder.cdu.de

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will die Kontrolle im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung verschärfen. Dazu sollen der Bund bessere externe und die betroffenen Spitzenorganisationen von Krankenkassen und Ärzten bessere interne Kontrollmöglichkeiten erhalten. Dies geht aus einem Eckpunktepapier des Ministeriums hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt.

Betroffen sind alle Spitzenorganisationen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dazu zählen unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Krankenkassen. Zudem lässt Gröhe prüfen, ob bei Fehlverhalten Bußgelder gegen die Spitzenorganisationen verhängt werden können. Geplant ist, wie es in dem Papier heißt, "die staatliche Aufsicht" über die Spitzenorganisationen "wirksamer" auszugestalten. Das Vorhaben Gröhes ist auch eine Reaktion auf den seit Jahren schwelenden Skandal bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) um dubiose Immobiliengeschäfte. Bislang verfügt der Bund nur über eine Rechtsaufsicht im Kassenbereich. "Ein derart eingeschränktes und gestuftes Aufsichtsverfahren" verhindere, dass "die Aufsichtsbehörde bei Rechtsverstößen zielgerichtet und schnell einschreiten" könne, heißt es in dem Papier. Konkret will der Bund klare Vorgaben zu Vermögensanlagen der Spitzenorganisationen machen. Jahresabschlüsse sollen künftig Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorgelegt werden, und auch die Höhe von Sitzungsgeldern soll transparent werden. Die Selbstverwaltungsgremien sollen mehr Einsichts- und Prüfrechte erhalten, besser über interne Vorgänge informiert werden und die Vorsitzenden ihrer Spitzenorganisation in begründeten Fällen mit einfacher Mehrheit abwählen können.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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