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Berliner Abgeordnete haben überdurchschnittlich häufig Nebenjobs

Archivmeldung vom 01.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Anti-Lobbygesetze sind so gut geschrieben, sie könnten glatt von Lobbyisten stammen... (Symbolbild)
Die Anti-Lobbygesetze sind so gut geschrieben, sie könnten glatt von Lobbyisten stammen... (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Berliner Abgeordnete gehen neben dem Mandat überdurchschnittlich oft bezahlten Nebentätigkeiten nach. 69 von 160 Parlamentariern verdienen zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung Geld, das berichtet der Tagesspiegel.

Das sind 43 Prozent - doppelt so viel wie im Bundestag (22 Prozent). Am Häufigsten geben Abgeordnete der FDP einen Nebenerwerb an. Acht von elf Parlamentariern der kleinsten Fraktion im Abgeordnetenhaus machen dazu Angaben. Das sind 73 Prozent. Bei der CDU verdienen 20 von 31 Mandatsträgern Geld dazu (65 Prozent). In der AfD-Fraktion arbeiten 55 Prozent nebenher, also zwölf von 22 Abgeordneten. Bei der größten Fraktion, der SPD, üben 20 von 38 Abgeordneten eine Nebentätigkeit aus - was 53 Prozent entspricht. Bei den Grünen gehen vier von 27 Abgeordneten zusätzlich zum Mandat arbeiten (15 Prozent). Noch eine Abgeordnete weniger verdient in der Links-Fraktion dazu: Hier sind es nur drei von 27 Parlamentariern (11 Prozent).

Erst seit Oktober 2020 müssen Berlins Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte überhaupt offenlegen. In einem fünfstufigen System müssen sie auch über die Höhe informieren. Stufe 1 erfasst Bruttojahreseinkünfte in einer Höhe von 1 bis 25 000 Euro, darunter fallen 30 Abgeordnete. In der Kategorie 2 (25.001 bis 75.000 Euro) liegen 20 Abgeordnete. Ab Stufe 3 verdienen die Abgeordneten mehr Geld nebenher als sie für ihr Mandat erhalten: Sechs Abgeordnete haben Brutto-Einkünfte von 75 001 bis 150 000 Euro. Drei Abgeordnete geben einen Brutto-Nebenverdienst von mehr als 150.000 Euro (Stufe 4) im Jahr an. Kein Berliner Abgeordneter verdient mehr als 250.000 Euro (Stufe 5).

Der Staatsrechtler Ulrich Battis kritisiert die Berliner Regelung: "Die Stufenregelung ist sehr grob gefasst und trägt kaum zu mehr Transparenz bei. Die zehnstufige Regelung des Bundestags ist schon nicht unproblematisch und hätte schärfer ausfallen sollen, aber die Berliner Regel bleibt noch einmal dahinter zurück. Das ist von vorneherein zu rügen." Die Angaben der Parlamentarier sind reine Selbstauskünfte auf der Homepage des Abgeordnetenhauses, Sanktionsmechanismen existieren in Berlin im Gegensatz zur Regelung auf Bundesebene nicht. Battis mahnt: "Es ist völlig klar, dass es in Berlin Sanktionsmechanismen braucht. Die müssen nicht einmal besonders hart sein, es geht vor allem um die Symbolik - die eigentliche Kontrolle und Sanktion findet ja durch die Öffentlichkeit statt."

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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