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Trotz Länder-Kritik: Finanzministerium plant Bundesgesetz gegen übermäßige Schulden

Archivmeldung vom 21.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Das Bundesfinanzministerium plant ungeachtet der Kritik der Ministerpräsidenten ein Bundesgesetz mit Vorkehrungen gegen übermäßige Staatsschulden.

"Natürlich geht es nur per Bundesgesetz, wie denn sonst?", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesfinanzministeriums, Barbara Hendricks (SPD) der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Schließlich beruhe der ganze Finanzausgleich auf Bundesgesetzen. Die Ministerpräsidenten dagegen hatten bei ihrer Konferenz in Bad Pyrmont eine bundesgesetzliche Regelung der Länderfinanzen als "schlicht verfassungswidrig" abgelehnt. Hendricks sagte der Zeitung, das Verfassungsgericht habe die Schulden-Vorkehrung ausdrücklich beim Bundes-Gesetzgeber angemahnt. "Und das Gericht wird ja wohl wissen, was verfassungsrechtlich zwischen Bund und Ländern möglich ist." Ein entsprechendes Gesetz könne ohnehin nur mit Zustimmung der Länder im Bundesrat in Kraft treten. Die Staatssekretärin kündigte an, ihr Ministerium wolle in der Debatte über die Föderalismusreform II Vorschläge präsentieren, wie übermäßige Verschuldung verhindert werden könne. Dabei könne man sich Bonus- und Malus-Regelungen vorstellen. "Das müssen wir gemeinschaftlich erörtern. Die Finanzautonomie der Länder und des Bundes muss natürlich gewahrt bleiben", betonte Hendricks.

Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post

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