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Neue Corona-Schutzverordnung: Auch Sachsen führt jetzt 2G-Modell ein

Archivmeldung vom 14.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)
Spaltung der Gesellschaft: Negative Kräfte versuchen die Gesellschaft in viele kleine, leicht kontrollierbare, Teile zu spalten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Sachsen will mit einer neuen Corona-Schutzverordnung das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen und damit dem Hamburger und Berliner Beispiel folgen. Demnach sollen nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen oder Events von bis zu 5.000 Menschen erhalten. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Nach Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz zieht nun auch Sachsen nach und führt das 2G-Modell ein. Nach der sogenannten 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Orten oder Bereichen nur gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder von COVID-19 nachweislich genesen sind.

Damit solle laut dem sächsischen Staatskanzleichef Oliver Schenk (CDU) die Möglichkeit bestehen, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zum Beispiel in der Gastronomie aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle erfolgen. Unklar ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen, die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender Einrichtungen einen Test benötigen.

Auch in Brandenburg soll heute über die Einführung des 2G-Modells entschieden werden. ln Niedersachsen wird über eine Ausweitung der 2G-Regel in noch mehr Bereichen debattiert. Sie soll dann neben der Gastronomie auch in der Kultur, bei Veranstaltungen oder im Sport zum Einsatz kommen können. In der derzeitigen Corona-Verordnung für Niedersachsen können Betreiber von Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste beschränken, die geimpft oder genesen sind."


Quelle: RT DE

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