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Urteil gegen Heckler und Koch muss Signal für Exportverbot von Kleinwaffen setzen

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleinwaffen (Symbolbild)
Kleinwaffen (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes begrüßt die Verurteilung zweier Mitarbeiter des Waffenherstellers Heckler und Koch durch das Landgericht Stuttgart und die hohe Geldstrafe von 3,7 Millionen Euro gegen das Unternehmen. »Wir erwarten, dass von diesem Urteil ein Signal für ein grundsätzliches Exportverbot von Kleinwaffen ausgeht«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes.

»Denn die Verbreitung von Kleinwaffen ist nicht kontrollierbar und deren Missbrauch für Verbrechen und schwere Menschenrechtsverletzungen nicht verhinderbar. Zudem ist ein restriktives, wirksames Rüstungsexportkontrollgesetz jetzt überfällig. Das Landgericht hat festgestellt, dass die sogenannte Endverbleibserklärung kein Vertragsbestandteil und damit in der Praxis wertlos ist. Dies bestätigt unsere Kritik, dass die deutsche Waffenexportkontrolle nicht ansatzweise funktioniert und grundsätzlich reformiert werden muss. Es wird daher Zeit, dass Deutschland die Konsequenzen zieht und sich zu seiner Verantwortung bekennt«, forderte Albert Recknagel.

terre des hommes hat dazu eine Petition zur Verschärfung der Rüstungsexportgesetze gestartet, die bereits rund 150.000 Menschen unterzeichnet haben.

Quelle: terre des hommes Deutschland e.V. (ots)

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