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Messenger-Dienste: DDV unterstützt Position des Bundesdatenschutzbeauftragten

Archivmeldung vom 13.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: CC0

Am 12. Februar 2020 hat der Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag eine Empfehlung beschlossen, Services und Dienste in Deutschland zu untersagen, die Zugriff auf Datenspeicher von Nutzern nehmen und dabei Daten Dritter, beispielsweise über das Auslesen des persönlichen Adressbuches im Smartphone in Zusammenhang mit der Nutzung eines Messenger-Dienstes, ausspähen und speichern oder sich sogar eine Weitergabe dieser Daten vorbehalten.

Im Hinblick auf die mit der Petition angeregte Gesetzesänderung hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit darauf hingewiesen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) "unmittelbar anwendbares Unionsrecht" sei.

Diese Position findet im Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) Unterstützung. Der Petitionsausschuss wird die Empfehlung samt Material nicht nur dem Bundesministerium des Innern, sondern auch dem Europäischen Parlament zuleiten, "soweit es um die Regelungen durch die zukünftige ePrivacy-Verordnung geht". Der DDV bezweifelt allerdings, ob man deshalb auf das laufende Verfahren der geplanten ePrivacy-Verordnung Einfluss nehmen muss. "Dafür reicht bereits die europaweit geltende DS-GVO aus, um den regelmäßig rechtswidrigen Zugriff, der durch die AGB-Klauseln gegeben ist, zu sanktionieren.", so DDV-Präsident Patrick Tapp.

Quelle: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (ots)

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