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Freispruch von Christian Wulff rechtskräftig

Archivmeldung vom 13.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Nach dem Freispruch äußerte sich Bundespräsident a.D. Christian Wulff, hier vor dem Landgericht Hannover mit seinen Verteidigern Bernd Müssig (links) und Michael Nagel, erleichtert darüber, „dass sich ... das Recht durchgesetzt hat.“
Nach dem Freispruch äußerte sich Bundespräsident a.D. Christian Wulff, hier vor dem Landgericht Hannover mit seinen Verteidigern Bernd Müssig (links) und Michael Nagel, erleichtert darüber, „dass sich ... das Recht durchgesetzt hat.“

Foto: Bernd Schwabe in Hannover
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat in dem Verfahren gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff ihre Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover zurückgenommen. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag in einer Presseerklärung mit. Damit ist der Ende Februar ergangene Freispruch vom Vorwurf der Vorteilsannahme rechtskräftig und Wulff muss in diesem Verfahren nicht wieder vor Gericht.

Der Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten war seit Mitte November 2013 vor dem Landgericht Hannover geführt worden. Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass sich ein früheres Staatsoberhaupt als Angeklagter vor einem Gericht verantworten musste.

Wulff war im Februar 2012 vom Amt des Bundespräsidenten zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, die Immunität des damaligen Staatsoberhaupts aufzuheben und so die Ermittlungen gegen den früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten beginnen zu können.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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