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SPD beklagt sich über "Bild"-Bericht: Hunde dürfen nicht abstimmen

Archivmeldung vom 20.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Willy-Brandt-Haus (SPD): Die Spitze des Gebäudes
Willy-Brandt-Haus (SPD): Die Spitze des Gebäudes

Foto: Manfred Brückels
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD hat die Berichterstattung der "Bild" über den GroKo-Mitgliederentscheid kritisiert und sich deswegen an den Deutschen Presserat gewandt. Der Bericht der Zeitung mit dem Titel "Dieser Hund darf über die GroKo abstimmen" sei "in seiner Kernaussage falsch", teilte die Partei am Dienstag mit. Außerdem habe die "Bild" bei der Recherche durch Angabe falscher Identitäten beim Parteieintritt den deutschen Pressekodex verletzt. Es handele sich um "grobe Verstöße gegen die Grundsätze der journalistischen Ethik".

Beim Mitgliedervotum müsse jeder Abstimmende neben dem Stimmzettel eine eidesstattliche Erklärung zu seiner oder ihrer Identität abgeben. Ohne beigefügte eidesstattliche Erklärung werde der Stimmzettel nicht berücksichtigt. Ein Hund könne demnach nicht über die GroKo abstimmen. "Die Tatsache, dass für eine rechtmäßige Beteiligung am Mitgliedervotum eine vom Mitglied zu unterschreibende eidesstattliche Erklärung nötig ist, unterschlägt `Bild` bei ihrem Bericht gegenüber dem Leser", so die SPD.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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