Union und FDP streiten mit Linken über Wahl von Verfassungsrichtern
Die FDP hat die Forderung der Linkspartei nach einem eigenen Vorschlagsrecht für die Richterwahl am Bundesverfassungsgericht kritisiert. "Das Verfassungsgericht ist kein Ort für Parteienstreit", sagte der stellvertretende Parteivorsitzende Wolfgang Kubicki der "Rheinischen Post".
Verhältnisse wie in den USA, "wo die Wahlen von den Hütern der
Verfassung regelmäßig zum Politikum werden, sollten wir nicht
anstreben", ergänzte er.
Kubicki warf dem Chef der Linkspartei,
Jan van Aken, vor, die Verfassungsrichterwahl für "parteipolitische
Geländegewinne" zu nutzen. Van Aken hatte gefordert, dass der
Nominierungsschlüssel für die Richterwahl verändert wird und die Linke
künftig ein Mitspracherecht erhält. "Warum die FDP jetzt noch ein
Zugriffsrecht haben soll und wir nicht, erschließt sich mir nicht",
hatte van Aken gesagt.
Auch in der Union reagiert man
zurückhaltend auf die Forderung der Linken. Das Bundesverfassungsgericht
sei "ein Garant für die Neutralität und Stabilität" des Rechtsstaates
und sein Ansehen beruhe auf einem "parteiübergreifenden und breit
getragenen Wahlverfahren", hieß es aus Kreisen der Unionsfraktion. Ein
Vorschlagsrecht der Linkspartei oder der AfD könne "dieses ausgewogene
System gefährden, weil es den Wahlprozess stärker politisch aufladen und
zu mehr parteipolitischen Streitigkeiten führen könnte".
Die 16
Richter am Bundesverfassungsgericht werden je zur Hälfte von Bundestag
und Bundesrat gewählt. Dort ist jeweils eine Zweidrittelmehrheit bei der
Wahl nötig. Das führte in der Vergangenheit dazu, dass die für eine
solche Mehrheit nötigen Parteien untereinander informell einen
Verteilungsschlüssel vereinbarten, der sich an ihrer Größe orientierte.
Da Union, SPD, Grüne (und bislang FDP) nach der Bundestagswahl gemeinsam
auf keine Zweidrittelmehrheit mehr kommen, benötigen sie bei der Wahl
von Verfassungsrichtern im Bundestag außerdem die Stimmen der Linken -
oder der AfD.
Quelle: dts Nachrichtenagentur