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DGB: Neue Sozialhilfe für EU-Ausländer verstößt gegen Grundgesetz

Archivmeldung vom 05.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Beschränkung der Sozialhilfe für EU-Ausländer verstößt in Teilen gegen deutsches und europäisches Recht.

Zu diesem Urteil kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), wie der "Spiegel" in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Nahles plant, dass EU-Ausländer grundsätzlich von Hartz-IV-Leistungen und Sozialhilfe ausgeschlossen sein sollen, wenn sie nicht durch eigene Arbeit Ansprüche erworben haben.

Die Leistungen soll es nach fünf Jahren Aufenthalt geben, ansonsten soll ein einmaliges Überbrückungsgeld gezahlt werden. Laut Gutachten verstößt dies gegen Artikel 1 des Grundgesetzes und das dort verbriefte "Recht auf Sicherung einer menschenwürdigen Existenz".

Als "eklatanten Verstoß" gegen diesen Passus und bestehendes EU-Recht werten die Gutachter den Plan, Eltern vom Leistungsbezug auszuschließen, deren Kinder wegen eines Schulbesuchs oder einer Lehre das Aufenthaltsrecht besitzen. Sollte der Entwurf umgesetzt werden, dürfte das letzte Wort in Karlsruhe gesprochen werden, sagt DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach: "Mit Schnellschüssen ist nichts für eine Problemlösung und die Diskussion der künftigen Gestalt des europäischen Sozialrechts gewonnen."

Mit ihrem Entwurf reagierte Nahles auf ein Urteil des Bundessozialgerichts, das EU-Bürgern nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland zwingend das Recht auf Hilfen zum Lebensunterhalt einräumt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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