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Sachsen-Anhalt prüft Streichung der Quarantäne-Entschädigung bei Ungeimpften

Archivmeldung vom 18.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Petra Grimm-Benne (2021)
Petra Grimm-Benne (2021)

Bild: Screenshot Internetseite: "https://petra-grimm-benne.de/" / Eigenes Werk

Laut Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) stehen die Quarantäne-Entschädigungszahlungen für Ungeimpfte "auf dem Prüfstand". Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Bisher erhält eine Entschädigung, wer sich wegen einer Corona-Infektion in behördlich angeordneter Quarantäne befindet und nicht von zu Hause aus arbeiten kann. Gleiches gilt auch für Eltern, die Kinder in Quarantäne betreuen müssen. Die Entschädigung beträgt die volle Höhe des Lohns. Sie ist im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben und wird vom Land gezahlt. Zuletzt hatten allerdings Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Regelung gekippt. Andere Bundesländer wollen nachziehen.

Die Länder argumentieren dabei mit dem Infektionsschutzgesetz. Darin ist nicht nur die Entschädigung geregelt, sondern auch die Bedingung, unter der sie entfällt. Kann die Quarantäne durch eine Schutzimpfung vermieden werden, dann erhält derjenige keine Lohnausgleichszahlung, der diese Schutzimpfung ausschlägt. Bisher wurde dieser Passus nicht angewendet, weil nicht genug Impfstoff vorhanden war. Das hat sich mittlerweile geändert. "Jeder und Jede hat jetzt die Möglichkeit, sich und andere mit einer Covid-19-Impfung zu schützen", sagte Petra Grimm-Benne.

Kritiker bezeichnen die Neuregelung als "Holzhammermethode" und eine "Impfpflicht durch die Hintertür". Oliver Kirchner, AfD-Fraktionsvorsitzender in Sachsen-Anhalts Landtag, sagte gegenüber der MZ: "Wir sehen den Wegfall von Verdienstausfallzahlungen für ,Ungeimpfte' als Türöffner für nur noch mehr einschränkende Maßnahmen".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)


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