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Bundesrat gibt trotz Bedenken grünes Licht für Bankenrettungsfonds

Archivmeldung vom 10.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas / de.wikipedia.org
Ehemaliges Preußisches Herrenhaus, Sitz des Bundesrates Bild: campsmum / Patrick Jayne and Thomas / de.wikipedia.org

Die Länder haben das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz gebilligt und betont, dass sie dessen Zielsetzung unterstützen. Es schafft mit der "Wiedereröffnung" des Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) die befristete Möglichkeit, erneut Banken - zum Beispiel durch die Übernahme von Garantien - unterstützen zu können und eröffnet der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten.

In einer begleitenden Entschließung beanstandet der Bundesrat jedoch, dass schwerwiegende Bedenken nicht berücksichtigt wurden. Die weitere Mithaftung der Länder für Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen des Stabilisierungsfonds lehnt er ab. Den Ländern sei angesichts ihrer Spar- und Konsolidierungszwänge - insbesondere aufgrund der Schuldenbremsen - diese weitere Belastung nicht mehr zuzumuten. Zudem bestünden erhebliche Zweifel, ob die vorgesehene Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Rahmen der Lastenverteilung des Fonds mit dem Grundgesetz vereinbar sei.

Quelle: Bundesrat (pressrelations)

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