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Baden-Württembergs Finanzminister gegen neues Unternehmensstrafrecht

Archivmeldung vom 06.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Nils Schmid Bild: nils-schmid.de
Nils Schmid Bild: nils-schmid.de

In ihrem Kampf gegen ein neues Unternehmensstrafrecht hat die Wirtschaft einen Verbündeten gefunden: Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid lehnt entsprechende Pläne von NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (beide SPD) strikt ab. "Für ein Mittelstandsland wie Baden-Württemberg wäre es verheerend, ein gesondertes Unternehmensstrafrecht einzuführen", sagte Schmid dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe). "Ich bin mir mit unserem Justizminister einig, dass Baden-Württemberg das Gesetz ablehnen wird."

Kutschaty hat Ende 2013 einen Gesetzentwurf "zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und sonstigen Verbänden" vorgelegt. Das Ziel: Nicht nur einzelne Manager, sondern auch Unternehmen sollen bestraft werden können. Bis zu zehn Prozent vom Umsatz und bis zur Zwangsauflösung einer Firma reicht der Sanktionskatalog. Gegen die drohende "Todesstrafe für Firmen" wettern Wirtschaftsverbände, angefangen beim Industrieverband BDI bis zur Stiftung Familienunternehmen.

Kutschaty und die Mehrheit der SPD-Landesjustizminister bemängeln, dass es bisher für Unternehmen keine echten Strafen gebe, weil es nur um Ordnungswidrigkeiten geht. "Es bleibt im Gesetzentwurf von NRW völlig unklar, wen man wirklich trifft, sobald man ein Unternehmen strafrechtlich belangt", stellt sich Schmid gegen seine Parteifreunde. "Womöglich werden die Arbeitnehmer mit Jobverlust bestraft." Auch Schmid hält es für notwendig, Wirtschaftskriminalität strafrechtlich zu verfolgen. "Aber die Verantwortlichen in Unternehmen kann man auch heute schon haftbar machen", sagte er und verweist auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Dieser sieht vor, "mit Blick auf strafbares Verhalten im Unternehmensbereich" das Ordnungswidrigkeitsrecht auszubauen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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