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DDV hält Kelbers Pläne zur Entschärfung der DS-GVO für nicht ausreichend

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat sich in einem Interview mit dem Handelsblatt vom 20. Februar für Änderungen an der EU Datenschutz-Grundverordnung ausgesprochen, die Unternehmen und Verbraucher entlasten sollen.

"Man sollte dort, wo es ohne eine Schwächung des Datenschutzes möglich ist, für eine Entlastung der Bürger und Unternehmen sorgen, insbesondere bei den Dokumentations- und Informationspflichten", so Kelber. Der DDV und seine Mitglieder begrüßen diese Pläne, sehen dies aber nur als einen ersten notwendigen Schritt.

"Die vom Bundesdatenschutzbeauftragen Kelber angekündigten Pläne zur Entschärfung der DS-GVO sind längst überfällig. Eine Umfrage unter unseren Mitgliedern nach Wirksam werden der DS-GVO im vergangenen Jahr hat deutlich gemacht, mit welchen Mehrbelastungen Unternehmen zu kämpfen haben, dass führt zu existentiellen Bedrohungen, wie wir jetzt schon feststellen müssen. Die DS-GVO muss dringend entbürokratistiert werden und das betrifft nicht nur die Informations- und Dokumentationspflichten!", fordert DDV-Präsident Patrick Tapp.

Dies sei nur ein erster Schritt. Es bedürfe darüber hinaus laut Tapp einer Verschlankung des gesamten komplexen und teilweise undurchsichtigen Rechtskonstrukts. Ebenso fehle eine klare Interpretation des neuen Datenschutzrechts. Große Sorge bereite auch die Diskussion um die E-Privacy-Verordnung. Hier müsse dringend verhindert werden, dass diese noch über die Regelungen der DS-GVO hinausgehe. Digitale Wettbewerbsfähigkeit und analoge Regulierungswut führe, um bürokratischem Eifer zu genügen, zu einem immensen Wettbewerbsnachteil mit fatalen Folgen. "Die DS-GVO wirft in vielen Details mehr Fragen auf als sie beantwortet. Das gilt insbesondere für den Bereich des Dialogmarketings. Hier gibt es einen dringenden Nachholbedarf zur Optimierung", ergänzt Tapp.

Quelle: DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V. (ots)

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