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Bundesregierung kann Ausmaß möglicher Diesel-Klagen nicht beziffern

Archivmeldung vom 09.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)
Fragezeichen, Anonym, Unbekannt, Schatten, Spion & Silouette (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung kann nicht beziffern, in welchem Ausmaß Geschädigte im VW-Dieselskandal die geplante neue Musterfeststellungsklage nutzen könnten, um Ansprüche gegen den Autobauer einzuklagen. Der Bundesregierung lägen "keine Erkenntnisse" darüber vor, wie vielen betroffenen Käufern von Diesel-Fahrzeugen die Verjährung ihrer Ansprüche drohe, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin, Rita Hagl-Kehl (SPD), in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Manuela Rottmann.

Das "Handelsblatt" berichtet darüber. Rottmann warf der Großen Koalition vor diesem Hintergrund eine "gespielte Eile" bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs vor, die angeblich den Geschädigten im Diesel-Skandal dienen solle. "Dabei offenbart die Bundesregierung jetzt, dass sie über keinerlei Erkenntnisse verfügt, inwiefern und wie viele Verbraucher betroffen sind", sagte die Grünen-Politikerin dem "Handelsblatt". "Sie kann also überhaupt nicht einschätzen, was nach dem 1. November auf klagebefugte Verbände, das Bundesamt für Justiz und die Gerichte zukommen könnte. Ein Blindflug." Volkswagen hat in Millionen Diesel-Kfz eine Abgassteuerung eingebaut, die Abgas-Tests erkennt und dann in einen abgasärmeren und den Normalbetrieb verfälschenden Modus umschaltet.

Allerdings laufen die Schadensersatzansprüche der Besitzer dieser Autos Ende 2018 aus. Deswegen will die Große Koalition, dass die Musterfeststellungsklage spätestens am 1. November 2018 in Kraft tritt. Das Klageinstrument sieht vor, dass bestimmte Verbände im Namen von Verbrauchern einen Schaden gerichtlich feststellen lassen können oder einen Vergleich abschließen. Rottmann erwartet, dass die neue Klagemöglichkeit verpuffen werde. Statt zunächst die Verjährung der Diesel-Ansprüche zu hemmen und im Anschluss ein wirksames Instrument des kollektiven Rechtsschutzes mit der "gebotenen Sorgfalt" zu entwickeln, "peitscht die Große Koalition ein Gesetz durch das Parlament", ohne eine Antwort auf die Frage nach der Wirkung geben zu können. "Das böse Erwachen ist vorprogrammiert", sagte die Grünen-Politikerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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