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Althaus-Anwalt beklagt mangelhafte Unterlagen und erneuert großzügiges Angebot für Schadensausgleich

Archivmeldung vom 02.05.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Fünf Monate nach dem von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) verursachten Skiunfall mit Todesfolge haben die Schadensersatzverhandlungen mit Vertretern der Opfer-Familie Christandl noch immer nicht begonnen.

Erich Bähr, Rechtsvertreter von Althaus, machte dafür die fehlenden beziehungsweise unzureichenden Unterlagen verantwortlich, die die Opfer-Seite bisher zur Verfügung gestellt habe. Gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" sagte Rechtsanwalt Bähr: "Alles, was uns bisher nachvollziehbar an auszugleichendem Schaden mitgeteilt wurde, ist bereits ausgeglichen. Alles das, was noch auszugleichen sein wird, soll mir erstmal beziffert werden. Darauf warte ich noch immer." Darüber hinaus, so versicherte Bähr, bleibe es "selbstverständlich" bei der von der Familie Althaus bereits kurz nach dem Skiunglück gemachten Zusage, "dass Herr Althaus über die Leistungen der Haftpflichtversicherung hinaus überobligatorisch etwas im Hinblick auf die Betreuung des Kindes der Familie Christandl tun wird". Nach Aussagen des Anwalts von Althaus sei bisher von seinem Mandanten "bei Anwendung größtmöglicher Kulanz eine Akontozahlung geleistet worden", um den Christandls "Beerdigungskosten, die Einkleidung für die Beerdigung und Ähnliches zu ersetzen". Beglichen sei auch bereits die gerichtlich festgestellte Summe von 5000 Euro Schmerzensgeld. Bei dem Neujahrs-Skiunfall, bei dem gerichtlich die Schuld von Althaus festgestellt ist, war Beate Christandl, Ehefrau und Mutter eines einjährigen Kindes, tödlich verletzt worden. Für Verwunderung, so Bähr, habe die in den Medien wiedergegebene Schilderung gesorgt, die Schadensersatz-Verhandlungen zwischen Althaus und den Hinterbliebenen hätten in Salzburg bereits begonnen. Er habe bisher lediglich Telefonate mit Christandl-Anwalt Alexander Rehrl geführt, um Unterlagen für die Berechnung der Betreuungskosten für das hinterbliebene Kind zu erhalten. Dafür seien unter anderem Belege über das frühere Einkommen der Mutter notwendig, "um den wirtschaftlichen Schaden" durch den Verlust der Mutter und den sich daraus ableitenden Unterhaltsanspruch zu ermitteln. Bisher angemahnte und übermittelte Unterlagen seien nicht aussagekräftig gewesen. Deshalb hätten auch zwei bereits vereinbarte direkte Gesprächstreffen zwischen beiden Seiten nicht stattfinden können. Man habe sich lediglich telefonisch ausgetauscht. Rechtsanwalt Erich Bähr stellte in dem Gespräch klar, dass sein Mandant Dieter Althaus "selbstverständlich" zu erweiterten finanziellen Leistungen für die Hinterbliebenen bereit sei. In einem Interview hatte Althaus nach Wiederaufnahme seiner politischen Arbeit den Eindruck erweckt, die Frage des materiellen Schadensausgleichs sei lediglich eine Sache seiner Versicherung. Im "Focus" hatte der Ministerpräsident unter anderem gesagt: "Es geht mir um einen fairen Ausgleich, der für das Kind eine gute Zukunft möglich macht. Die zivilrechtliche Regelung ist eine Sache zwischen der Familie Christandl und meiner Versicherung." Althaus-Anwalt Bähr stellte jetzt gegenüber der "Leipziger Volkszeitung" klar, "dass es überhaupt keine Rechtsbeziehung zwischen der Familie Christandl und der Versicherung gibt". Das sei schon rechtlich gar nicht möglich. Der Schadensausgleich sei immer zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten herzustellen. Er als Anwalt von Althaus habe lediglich im Sinne einer vereinfachten Verhandlungsführung Wert darauf gelegt, dass die Vertreter der Haftpflichtversicherung von Dieter Althaus zu Informationszwecken bei allen Gesprächen mit dabei seien. Schließlich sollte seinem Mandanten "ein Teil der Kosten" von der Versicherung wieder erstattet werden. Althaus war im März nach einem Blitzverfahren vor Gericht wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 33 000 Euro verurteilt worden und musste ein Teilschmerzensgeld von 5000 Euro bezahlen.

Quelle: Leipziger Volkszeitung

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