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Krankenkassen müssen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag zahlen

Archivmeldung vom 05.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hermann Gröhe
Hermann Gröhe

Foto: Flickr: Hermann Gröhe
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ab dem 1. Juli freiberuflichen Hebammen mit wenigen Geburten einen Zuschlag zahlen. Profitieren werden insbesondere Hebammen, die Hausgeburten und Geburten in Geburtshäusern begleiten sowie jene, die im ländlichen Raum arbeiten oder nur in Teilzeit. Einen entsprechenden Beschluss fasste am Mittwoch der Gesundheitsausschuss im Bundestag. Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) begrüßte die Einigung: "Mit dem Sicherstellungszuschlag wird dauerhaft gewährleistet, dass auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können", sagte Gröhe der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

Zugleich soll die Qualität der Hebammen-Arbeit besser sicher gestellt werden als bislang. "Dazu werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden Qualitätsstandards vereinbart", sagte Gröhe. Hintergrund der finanziellen Hilfen für die Hebammen sind die stark gestiegenen Versicherungsprämien, die insbesondere Hebammen mit wenigen Geburten kaum noch zahlen können.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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