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Scheuer: Pkw-Maut-Betreiber haben keinen Entschädigungsanspruch

Archivmeldung vom 14.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Andreas Scheuer (2017)
Andreas Scheuer (2017)

Foto: Fotograf Studio Weichselbaumer
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sieht keine Grundlage für Entschädigungsansprüche der Betreiberfirmen nach Kündigung des Vertrags zur Erhebung der gescheiterten Pkw-Maut.

Das geht aus einem Brief Scheuers an den Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Lindner, mit einer entsprechenden Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums hervor, wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Darin heißt es, "dass nach dem Betreibervertrag gar kein Entschädigungsanspruch besteht, wenn neben ordnungspolitischen Gründen weitere, den Betreiberparteien anzulastende Kündigungsgründe bestehen. Dies ist vorliegend der Fall."

Scheuer reagiert damit auf ein Gutachten, das die FDP im Bundestag Ende August vorgelegt hatte. Darin heißt es, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos, dass der Europäische Gerichtshof die Maut stoppe, sei "nicht lediglich gering" gewesen. Die für diesen Fall im Vertrag zur Maut-Erhebung vorgesehene weitreichende Entschädigung des Auftragnehmers sei "als unüblich einzustufen". In der Stellungnahme Scheuers Ministeriums werden die Regelungen zur außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber dagegen als "angemessen und üblich" verteidigt. Weiter heißt es, die Betreiberparteien hätten "auch im Falle einer Kündigung allein aus ordnungspolitischen Gründen gerade keinen Anspruch auf den über die gesamte Vertragslaufzeit kalkulierten Gewinn".

Der Verkehrs minister hatte Ende Juni erklärt, es gebe drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge. Er verwies auf Ordnungs- und Europarecht - gemeint ist damit die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes -, auf schlechte Leistungen der Auftragnehmer sowie die vermeintliche Tatsache, dass die vorgesehenen Betreiberfirmen angeblich noch nach Vertragskündigung Unteraufträge vergeben hätten. Die Opposition will mit einem Untersuchungsausschuss weitere Aufklärung in Sachen Pkw-Maut erreichen. Zurzeit laufen Gespräche über einen möglichen Untersuchungsauftrag eines solchen Gremiums.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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