Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Baugewerbe fordert Nachbesserungen am geplanten Tariftreuegesetz

Baugewerbe fordert Nachbesserungen am geplanten Tariftreuegesetz

Freigeschaltet am 05.08.2025 um 09:33 durch Sanjo Babić
Symbolbild
Symbolbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Vor der morgigen Kabinettsbefassung mit dem Entwurf des Tariftreuegesetzes mahnt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), deutlichen Optimierungsbedarf an: "Die Stärkung der Tarifbindung ist ein Ziel, das wir ausdrücklich unterstützen. Tariftreue Unternehmen brauchen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge eine faire Chance und nicht mehr Bürokratie!"

Pakleppa weiter: "Der aktuelle Entwurf bietet hierfür jedoch in dieser Form nicht die optimale Grundlage. Die nur punktuelle Anwendung einzelner Tarifbestandteile auf ausgewählte Beschäftigte während der Auftragsausführung wird nicht dazu führen, dass Unternehmen sich künftig umfassend tariflich binden oder die geltenden Branchentarifverträge insgesamt anwenden. Damit entstehen in Hinblick auf die Personalkosten keine gleichen Ausgangsbedingungen zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Unternehmen.

Zudem muss es bei dem Grundsatz bleiben, dass die obligatorische Anwendung tariflicher Regelungen für eine ganze Branche nur auf gemeinsamen Antrag aller Tarifvertragsparteien der Branche beschlossen werden dürfen. Anders als bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz und dem Arbeitnehmerentsendegesetz sieht der aktuelle Entwurf aber diesen Beteiligungsmechanismus noch nicht vor. Hier muss nachgebessert werden.

Auch ist eine Kurskorrektur Richtung Bürokratievermeidung dringend erforderlich. Für tariftreue Unternehmen dürfen keinesfalls weitere bürokratische Belastungen entstehen. Die geplanten erweiterten Prüf- und Nachweispflichten müssen deshalb für tarifgebundene Betriebe unkompliziert über den bereits etablierten PQ-Nachweis (Präqualifikationsnachweis) erfüllt werden können. Tarifgebundene Unternehmen, die sich freiwillig präqualifizieren lassen, dürfen nicht weiter bürokratisch belastet werden.

Das Bundestariftreuegesetz tritt neben 14 Landestariftreueregelungen! Statt zusätzlicher, paralleler Vorschriften auf Bundes- und Landesebene brauchen wir ein einheitliches und praxistaugliches System, das die bestehenden Tariftreueregelungen harmonisiert. Die aktuelle Vielzahl unterschiedlicher Regelungen sorgt für Rechtsunsicherheit und erschwert eine einheitliche Umsetzung."

Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte muffe in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige