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Nahles Flüchtlingsvorstoß stößt auf breite Zustimmung

Archivmeldung vom 03.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Andrea Nahles Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), integrationsunwilligen Flüchtlingen Sozialleistungen zu kürzen, stößt in Politik und Kommunen auf breite Zustimmung. "Ich freue mich, dass die Bundesarbeitsministerin sich dem Grundsatz des Förderns und Forderns anschließt", sagte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller dem "Handelsblatt".

Asylbewerber, die Sprachkurse oder Weiterbildungsangebote ablehnten, müssten mit Leistungskürzungen rechnen, forderte die CSU-Politikerin: "Wer selbst verschuldet im Transfersystem bleibt, der muss sanktioniert werden. Bei Hartz IV geht es da im Extremfall ja bis zum kompletten Leistungsentzug." Unterstützung kommt auch aus der CDU: "Fördern und Fordern, dieses Prinzip gilt bei Hartz IV", sagte Präsidiumsmitglied Jens Spahn dem "Handelsblatt". "Und ich finde, wir dürfen auch bei Flüchtlingen erwarten, dass sie sich einbringen und etwa angebotene Sprachkurse wahrnehmen. Sonst wird gekürzt." Integration sei nicht nur ein Angebot, sondern auch Verpflichtung, sagte CDU-Vizechef Thomas Strobl. "Und Verstöße gegen die Integrationspflichten ziehen eine Sanktion nach sich."

Positiv äußerte sich zudem der Deutsche Städtetag: Erfolgreiche Integration setze Integrationsbereitschaft voraus, sagte dessen Präsidentin, Ludwigshafens Oberbürgermeisterin Eva Lohse. "Viele Menschen, die in ihrer Not Schutz bei uns suchen und eine Bleibeperspektive haben, bringen diese Bereitschaft mit." Wer allerdings die Teilnahme an Integrations- oder Sprachkursen ablehne, sollte auch mit Leistungskürzungen bestraft werden können, sagte Lohse dem "Handelsblatt". "Dieser Gedanke ist richtig, auch wenn dabei verfassungsrechtliche Vorgaben zu beachten sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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