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Falsche Angaben im Asylverfahren weiterhin nicht strafbar

Archivmeldung vom 21.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pinocchio: bekommt lange Nase durchs Lügen. Bild: pixelio.de/Bredehorn.J
Pinocchio: bekommt lange Nase durchs Lügen. Bild: pixelio.de/Bredehorn.J

Falsche Angaben von Asylbewerbern zu ihrer Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt. Das berichtet die "Welt". Demnach können Alter oder Identität weiterhin vertuscht werden, ohne dass gleich schwerwiegende Konsequenzen folgen.

Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente, etwa das Vorlegen eines falschen Passes. Den Informationen zufolge lehnt das Bundesjustizministerium einen entsprechenden Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben bislang ab. Eine Neuregelung tauchte zuletzt auch nicht bei der Änderung des Asylgesetzes auf, die im Dezember in Kraft getreten ist. Das Haus von Ministerin Katarina Barley (SPD) wollte sich auf Anfrage der Zeitung nicht dazu äußern. Aus dem Ministerium von Horst Seehofer (CSU) hieß es, die Regel sei "Gegenstand von noch laufenden Gesprächen im Ressortkreis".

Deutliche Kritik kommt von Lorenz Caffier, Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer: "Das Fehlverhalten der Asylbewerber hat hier bisher keinerlei Konsequenzen, birgt aber hohe Sicherheitsrisiken für den Rechtsstaat." Der Bund müsse daher eine Lösung finden, dass Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konsequent bestraft werden könnten. Die Innenminister der Länder würden die Tatenlosigkeit des Bundes "mit Sorge zur Kenntnis nehmen". Caffier sagte weiter: "Die Mitwirkungspflicht von Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens insbesondere hinsichtlich der Klärung ihrer tatsächlichen Identität ist für die Sicherheitsbehörden von großer Bedeutung."

Dazu gehöre "selbstverständlich auch die Möglichkeit, festgestellte Identitätstäuschungen entsprechend sanktionieren zu können". Das Haus von Minister Seehofer hält daran fest, die Strafbarkeitslücke zu schließen: "Aus ordnungspolitischen Gründen besteht ein Interesse daran, Identitätstäuschungen sowie sonstige Falschangaben im Asylverfahren zu unterbinden." Kritiker einer solchen Strafbarkeit führten zwar an, dass die jeweiligen Personen dann weniger bereit seien, bei der Aufklärung von Straftaten anderer Personen zu helfen. "Vereinzelt wird vertreten, dass eine eigene Straflosigkeit sich positiv auf die Bereitschaft auswirken könnte, bei der Aufklärung von Straftaten Dritter mitzuwirken", sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

Aber: Diese Auffassung teile das Innenministerium nicht. Weiterhin legt mehr als die Hälfte der Asylbewerber keine Identitätspapiere vor. Nach Angaben der Bundesregierung waren es im ersten Halbjahr 2018 etwa 58 Prozent. Auch in der Opposition im Bundestag sieht man Handlungsbedarf: "Die zuverlässige Identitätsfeststellung ist von entscheidender Bedeutung für ein rechtsstaatliches Asylverfahren", sagte Linda Teuteberg, migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. "Auch zur Vermeidung von Sozialmissbrauch sowie aus Sicherheitsgründen muss die Nutzung von Mehrfachidentitäten wirksam unterbunden werden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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