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Bundestag beschließt Gesetz gegen Hasskriminalität

Archivmeldung vom 18.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zur "besseren Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" verabschiedet. Der Antrag wurde mit den Stimmen von Union und SPD gegen die Stimmen von AfD und Linken angenommen, FDP und Grüne enthielten sich.

Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind.

Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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