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SPD macht bei Vorratsdatenspeicherung Druck auf Buschmann

Archivmeldung vom 03.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Dirk Wiese (2014)
Dirk Wiese (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Angesichts der wieder wachsenden islamistischen Terrorgefahr steigt in der Ampelkoalition der Druck auf Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), eine Neuregelung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung nicht weiter zu blockieren. "Es ist nur folgerichtig, dass die Zeitenwende auch innenpolitisch gesetzgeberische Maßnahmen für unsere Sicherheitsdienste nach sich zieht", sagte der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, dem "Handelsblatt" (Donnerstagsausgabe).

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), plädiert für eine gesetzliche Pflicht zur befristeten Speicherung von IP-Adressen. "Es kann nicht vom Telekommunikationsanbieter abhängen, ob schwere Straftaten verfolgt werden können", sagte er. Auch die Länder drängen auf eine Rechtsgrundlage zur Datenspeicherung. "Wir müssen den Sicherheitsbehörden die Steine aus dem Weg räumen, nicht die Felsen liegen lassen, hinter denen sich die Kriminalität verschanzt", sagte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) dem "Handelsblatt". "IP-Adressen sind nichts anderes als die Seriennummern der Tatmittel", so Maier. "Diese nicht kennen zu wollen, erschwert die Strafverfolgung deutlich." Denn wer die Anschrift krimineller digitaler User nicht kenne, "der befindet sich bei der Verbrechensbekämpfung im World Wide Web auf einem Blindflug". Derzeit ist die Vorratsdatenspeicherung hierzulande ausgesetzt. Der EuGH hatte 2022 entschieden, dass eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung von Kommunikationsdaten bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich sei. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann laut EuGH auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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