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Landkreistag fordert Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber

Archivmeldung vom 03.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Günter Henneke auf dem 70. Deutschen Juristentag 2014 in Hannover
Hans-Günter Henneke auf dem 70. Deutschen Juristentag 2014 in Hannover

Foto: Klaus Ritgen
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Deutsche Landkreistag hat zeitlich begrenzte Ausnahmen vom Mindestlohn für Asylbewerber gefordert. "Wir sprechen uns dafür aus, dass für einen Zeitraum von zumindest drei Monaten die Beschäftigung von Asylbewerbern auch zu einem Entgelt unterhalb des Mindestlohns möglich sein sollte", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Viele Unternehmen sind nach unserer Erfahrung grundsätzlich bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge zu beschäftigen", sagte Henneke.

Allerdings verfüge dieser Personenkreis vielfach nur über unzureichende Sprachkenntnisse. Hinzu komme, dass die konkrete Berufserfahrung oftmals erst noch erworben werden müsse. Die Möglichkeit der Aussetzung des Mindestlohns "würde einen guten Beitrag zur Integration leisten und helfen, dass Flüchtlinge umso schneller in Deutschland Fuß fassen", sagte Henneke. Um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden, "sollte die Ausnahme zeitlich eng befristet sein", sagte er.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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