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Adolf Bauer: "Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird"

Archivmeldung vom 25.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Adolf Bauer (2019) Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Wolfgang Borrs"
Adolf Bauer (2019) Bild: "obs/SoVD Sozialverband Deutschland/Wolfgang Borrs"

Zum aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts auf Entschädigung aus dem Opferentschädigungsgesetz erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Wir freuen uns, dass das ungeborene Leben im Opferentschädigungsrecht geschützt wird. Wir setzen uns jederzeit für sozial benachteiligte Menschen ein und kämpfen weiterhin für die Teilhabe behinderter Menschen und ihre Partizipationsmöglichkeiten."

Bauer weiter: "Diese Klarstellung im Opferentschädigungsrecht ist neu und richtungsweisend für unsere wichtige Arbeit. Das Bundessozialgericht hatte bisher nur dann auch Opferentschädigungsansprüche für das ungeborene Kind zugesprochen, wenn die Mutter Gewaltopfer war. Jetzt wurde vom Gericht erklärt, dass eindeutig auch das ungeborene Kind selbst in den Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes fällt."

Quelle: SoVD Sozialverband Deutschland (ots)

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