Hubig mahnt Dobrindt zu Begründung für Zurückweisungen

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgefordert, nach dem negativen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin möglichst bald eine Begründung nachzureichen dafür, warum die Zurückweisung von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen trotzdem rechtlich haltbar sein soll. "Auf deutsches Recht allein können diese Zurückweisungen nicht gestützt werden - so viel steht fest", sagte sie dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Der Bundesinnenminister ziehe deshalb ergänzend eine Vorschrift aus dem
Recht der EU heran: Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV). Hubig fuhr fort: "Wenn der Europäische
Gerichtshof entscheidet, dass Artikel 72 nicht gegeben ist, dann ist es
das allerletzte Wort. Bis zu einer Klärung durch den Europäischen
Gerichtshof kann es jedoch dauern."
Für sie sei deshalb klar:
"Der Bundesinnenminister muss nun sehr rasch die von ihm zugesagte
Begründung nachliefern. Sollten unabhängige deutsche Gerichte dann immer
noch zu der Auffassung gelangen, dass diese Zurückweisungen
rechtswidrig sind, wäre es schwer vermittelbar, solange daran
festzuhalten, bis auch der Europäische Gerichtshof dazu geurteilt hat."
Die
SPD-Politikerin sagte ferner, dass es grundsätzlich "sehr schwer sein"
werde, "eine Begründung zu liefern, die den Voraussetzungen von Artikel
72 genügt". Der Bundesinnenminister habe die Zurückweisungen jedenfalls
"in eigener Verantwortung angeordnet". Und das Verwaltungsgericht Berlin
habe in drei Eilverfahren "Zurückweisungen für rechtswidrig erklärt".
Hubig
sagte: "Fest steht, wir werden weitere gerichtliche Entscheidungen sehr
genau beobachten. Und natürlich werden wir dann auch darüber sprechen,
ob man mit Blick darauf an den Zurückweisungen von Asylsuchenden
festhalten kann."
Quelle: dts Nachrichtenagentur