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AfD droht durch Parteiengesetz-Änderung Millionen-Verlust

Archivmeldung vom 07.12.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Beatrix von Storch (2014)
Beatrix von Storch (2014)

Foto: Flickr user blu-news.org FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-SA-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die von der Großen Koalition für Januar angestrebte Verschärfung des Parteiengesetzes könnte die Alternative für Deutschland (AfD) in massive Finanznöte stürzen.

Hintergrund ist, dass die Partei nach den dann geltenden Regeln nicht mehr die erzielten Umsätze aus ihren Goldverkäufen geltend machen kann, um in den Genuss einer höheren staatlichen Parteienfinanzierung zu kommen: "Das ist ein Anschlag auf die Existenz der AfD", sagte die Vize-Vorsitzende der Partei, Beatrix von Storch, dem "Handelsblatt". Sie befürchtet, dass ihre Partei nun 1,7 Millionen Euro an bereits geflossenen Abschlägen an den Staat zurückzahlen muss. "Im Wahljahr 2017 werden uns weitere 1,7 Millionen Euro fehlen, die wir bereits fest eingeplant haben. Für uns müsste dann der Bundestagswahlkampf ausfallen", sagte von Storch.

Die Gesetzesänderung kommt nicht überraschend. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte schon vor einem Jahr den Innenausschuss des Bundestags gebeten, sich im Zuge der ohnehin anstehenden Beratungen einer Reform einzelner Bestimmungen des Parteiengesetzes auch mit der Anrechnungsregelung aus dem AfD-Goldhandel zu befassen. Die Partei hat dennoch offenbar keine Vorsorge für den Ernstfall getroffen und will nun kurzfristig eine Spendenkampagne starten.

"Um den Verlust an Einnahmen auszugleichen, müssen wir nun bis zum 31.12. zwei Millionen Euro an Spenden mobilisieren – also 20.000 Spender mit je 100 Euro finden", sagte von Storch.

SPD verteidigt Vorgehen gegen AfD-Goldhandel

Die SPD hat die Absicht der Großen Koalition bekräftigt, dass Parteiengesetz zu Lasten der Alternative für Deutschland (AfD) zu ändern. "Mit der Änderung des Parteiengesetzes schieben wir den dubiosen Goldverkäufen der AfD einen Riegel vor", sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, dem "Handelsblatt". "Es wird dann nicht mehr möglich sein, durch solche Praktiken seine Einnahmen künstlich aufzublähen, um in den Genuss einer höheren staatlichen Parteienfinanzierung zu kommen." Das sei nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen und deswegen, so Lambrecht, müssten zukünftig bei solchen Geschäften die eigenen Ausgaben gegengerechnet werden.

Bisher nutzt die AfD, um in den vollen Genuss der staatlichen Parteienfinanzierung zu kommen, die Möglichkeit, mit den Erlösen aus dem Handel mit Goldmünzen Einnahmen zu generieren. Die Gewinne aus dem Goldverkauf sind zwar marginal. Die ersten zwei Millionen Euro Umsatz im Jahr 2014 haben jedoch dazu geführt, dass die Partei den maximalen Zuschuss vom Staat einnehmen kann, der ihr gemessen an der Zahl der Wählerstimmen und sonstigen Einnahmen zusteht. Nach den neuen Regeln, die am 1. Januar in Kraft treten sollen, darf die AfD nicht mehr den Umsatz aus ihrem Gold-Shop für staatliche Zuschüsse geltend machen, sondern nur noch den viel geringeren Gewinn. Der Partei drohen damit empfindliche finanzielle Einbußen.

Die Grünen halten die Parteienrechtsänderung wegen des AfD-Geschäftsgebarens zwar für sinnvoll. "So wird die trickreiche, künstliche Erhöhung der einer Partei zustehenden staatlichen Mittel durch Kreierung von Einnahmen verhindert. Damit sind dubiose Geldgeschäfte wie der AfD-Goldhandel nicht mehr möglich", sagte die Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann dem "Handelsblatt". Falsch sei jedoch, dass sich Union und SPD mit diesem Gesetzentwurf auf eine Erhöhung der finanziellen Mittel von knapp 20 Prozent konzentrierten, die Parteien aus staatlicher Finanzierung erhalten, ohne gleichzeitig für mehr Transparenz, Offenlegung und Begrenzung bei den Parteispenden zu sorgen. "Das lehnen wir ab."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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