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Die AfD bleibt bei ihrer Rechtsauffassung, Bundesvorstand wird Berufung empfohlen

Archivmeldung vom 16.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Carsten Hütter (2021)
Carsten Hütter (2021)

Bild: AfD Deutschland

Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte heute über einen Zahlungsbescheid des Bundestagspräsidenten an die AfD in Höhe von 396.000 Euro. Man habe bei Zahlungen aus der Schweiz im Jahr 2017 angeblich gegen das Spendenannahmeverbot verstoßen, so der Vorwurf des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage der AfD zurück.

Dazu äußert sich Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der Partei, wie folgt: „Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten Rechtsauffassung, dass es sich in der Angelegenheit um eine persönliche Kandidatenspende für die Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017 im Bodensee-Wahlkreis 293, Frau Dr. Alice Weidel, gehandelt hat. Aus diesem Grund ist unsere Partei in keinster Weise davon betroffen, weshalb hier die Vorgaben des Parteiengesetzes auch nicht angewendet werden können.“

Bundesschatzmeister Carsten Hütter wird dem Bundesvorstand der AfD daher empfehlen, gegen das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin Berufung einzulegen.

Quelle: AfD Deutschland

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