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Verfassungsschutz lehnt Unterlassungsaufforderung der AfD ab

Archivmeldung vom 02.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die AfD wird "ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren" wegen ihrer Bearbeitung als sogenannter Prüffall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einleiten. Das sagte der AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig der "Welt".

Damit reagierte die Partei darauf, dass das BfV sich am Freitag laut Hartwig geweigert hatte, eine von der Partei verlangte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Verlangt wurde in ihr, so Hartwig, "dass die Behörde nicht mehr öffentlich erklärt, sie hätte die AfD zum Prüffall erklärt". Als "zentralen Grund" für die Aufforderung nannte Hartwig, "dass das öffentliche `Ausrufen eines Prüffalls` vom Verfassungsschutzgesetz überhaupt nicht vorgesehen und daher rechtswidrig ist". Hartwig leitet die Arbeitsgruppe, die der AfD-Bundesvorstand für die Bearbeitung des gesamten Themenkomplexes Verfassungsschutz eingesetzt hat. Das BfV wollte sich auf "Welt"-Anfrage nicht zu der Unterlassungsaufforderung äußern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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