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Blockade der Parteien bei AfD-Anträgen sind des Rechtsausschusses unwürdig

Archivmeldung vom 21.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Brandner (2019)
Stephan Brandner (2019)

Bild: AfD Deutschland

Gleich zweimal verweigerten die Abgeordneten aller übrigen Fraktionen in der Sitzung des Rechtsausschusses am 20. Februar 2019 Expertenanhörungen zu Gesetzesvorhaben der AfD.

Einmal ging es um eine Ergänzung des Artikel 18 GG, die die Möglichkeit für das Bundesverfassungsgericht schaffen soll, die Verwirkung des Grundrechts auf Religionsausübungsfreiheit gegenüber solchen Personen auszusprechen, die dieses Grundrecht zum Kampf gegen unsere Grundordnung missbrauchen – Stichwort „Hassprediger“ in Moscheen. In einem weiteren Antrag ging es um die einzuführende Verpflichtung des Bundesverfassungsgerichts, seine Entscheidungen zu begründen, wenn das Gericht die Verfassungsbeschwerde eines Bürgers gar nicht erst zur Entscheidung annimmt. In mehr als 5.000 Fällen pro Jahr ergeht bisher nur ein Ablehnungsbescheid ohne Begründung, was den rechtssuchenden Bürger ratlos bis verzweifelt zurücklässt.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, sieht in der pauschalen Blockadehaltung der Vertreter der Altparteien einen Beleg für mangelndes Demokratieverständnis: „Die fehlende Begründungspflicht von Ablehnungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ist eines Rechtsstaats unwürdig, denn die Bürger werden in die Rolle von Bittstellern gedrängt, die häufig Willkür befürchten. Wir wollen das ändern. Die Politiker der Altparteien stellen sich ein Armutszeugnis aus, wenn sie dokumentieren, dass für sie die Ablehnung von Positionen der AfD um jeden Preis wichtiger ist als der Erkenntnisgewinn zu wichtigen gesellschaftlichen und rechtlichen Fragen. Die angeführten Begründungen – ‚nutzlose‘ oder gar ‚unsinnige‘ Gesetzentwürfe der AfD – sind gestanzt und formelhaft. Denn, wie heute geschehen, haben dieselben Politiker kein Problem damit, wenn in derselben Sitzung des Rechtsausschusses einem Anhörungsverlangen der Linken stattgegeben und gleichzeitig deutlich gemacht wird, dass das Gesetzesvorhaben der Linken inhaltlich nicht mitgetragen wird. Das zeigt mir, dass die AfD auf dem richtigen Wege ist: Wir sprechen die wichtigen und drängenden Fragen an. Die Altparteien ducken sich weg und verschanzen sich in ideologischen Gräben.“

Quelle: AfD Deutschland

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