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Dr. Uhl: Messerverbot in gefährlichen Regionen erforderlich

Archivmeldung vom 01.02.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Anlässlich der geplanten Bundesratsinitiative des Hamburger Innensenators Udo Nagel zur Änderung des Waffengesetzes erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hans-Peter Uhl MdB:

Die von Hamburg vorbereitete Bundesratsinitiative zum bundeseinheitlichen Waffengesetz sieht die Schaffung einer Ermächtigungsnorm für die Bundesländer vor. Danach soll es ihnen ermöglicht werden, das Führen von Waffen in bestimmten Gebieten verbieten zu können. Das Waffengesetz regelt bisher nur das Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen und es regelt grundsätzlich nur die Erlaubnis und das Verbot des Führens von Waffen im waffenrechtlichen Sinn.

Vom Waffengesetz derzeit noch nicht erfasst sind die bei den meisten Gewalttaten verwendeten, handelsüblichen Messer wie Küchen- oder Taschenmesser. Im Rahmen ihrer Gefahrenabwehraufgaben könnten die Länder aber diesbezüglich dann weitergehende Verbote regeln. Angesichts der Zunahme von Gewalttaten mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung muss alles getan werden, um die Sicherheit im öffentlichen Raum zu erhöhen. Die von Innensenator Nagel vorgesehene Änderung des Waffengesetzes ist der richtige Weg. Eine Kapitulation vor der Gewaltkriminalität und die Entstehung von rechtsfreien Räumen darf es nicht geben.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU

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