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Streit um Schuldenbremse: CDU/CSU widerspricht Finanzministerium

Archivmeldung vom 16.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ralph Brinkhaus (2011)
Ralph Brinkhaus (2011)

Foto: Die Hoffotografen Berlin
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag lehnt Überlegungen des Bundesfinanzministeriums ab, die Schuldenbremse für die Länder zu lockern. In einem Interview der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Unionsfraktionsvize Ralph Brinkhaus: "Die Länder stehen in der Verantwortung, ihre Hausaufgaben zu machen. Schuldenbremse und Fiskalpakt müssen eingehalten werden, zumal sich die Länder schriftlich dazu verpflichtet haben. Das ist die klare Position der CDU/CSU. Und dem ist nichts weiter hinzuzufügen."

Laut Grundgesetz dürfen die Länder von 2020 an keinerlei neue Schulden mehr machen. Für den Bund gilt die Schuldenbremse schon ab 2016. Er soll in engen Grenzen aber weiterhin Kredite aufnehmen können. Erlaubt sind 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, was derzeit etwa zehn Milliarden Euro entspricht. Einen Teil des Verschuldungsspielraums (0,15 Prozentpunkte des BIP) könnten nach einem Vorschlag des Finanzministeriums auf die Länder übertragen werden.

Hintergrund sind die gerade beginnenden Gespräche über das Auslaufen des Solidarpakts II und eine grundsätzliche Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Die Länder drängen dabei auf weitere Entlastungen. Sie summieren sich laut Brinkhaus auf 30 bis 50 Milliarden Euro zu Lasten des Bundeshaushaltes. "Das können wird wir nicht akzeptieren", sagte der CDU-Abgeordnete. Er betonte, die Belastungsgrenze des Bundes sei erreicht. Dieser habe die Länder erst jüngst in Milliardenhöhe entlastet, etwa durch die Übernahme des Bafög.

Mit Blick auf einen möglichen Wegfall des Solidaritätszuschlages mit Ablauf des Solidarpaktes II Ende 2019 verwies Brinkhaus darauf, dass es auch im Westen Deutschlands schwache Regionen gebe, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Entlastungen der Steuerzahler etwa durch einen Abbau der so genannten Kalten Progression schloss er nicht aus und betonte: "Der Abbau der Kalten Progression muss zu 57,5 Prozent von den Ländern und von den Kommunen finanziert werden, weil die Kommunen und Länder 57,5 Prozent der Einnahmen im Einkommensteuertopf bekommen. Es kommt also wesentlich auf die Zustimmung der Länder an, dies auch zu schultern."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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