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Bericht: Sondierer wollen Arbeitslosenversicherungsbeitrag senken

Archivmeldung vom 11.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
Bild: Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

In den Sondierungsverhandlungen zu den Themen Arbeit und Soziales haben sich Union und SPD auf eine Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags verständigt. Noch offen ist aber der Umfang der Senkung, wie aus einem Sondierungspapier hervorgeht, über das das "Handelsblatt" berichtet. Beschäftigte sollen zudem ein Recht auf Weiterbildungsberatung erhalten, mit den Sozialpartnern soll eine Nationale Weiterbildungsstrategie entwickelt werden. Wer seinen Job verliert, soll nach drei Monaten Anspruch auf Qualifizierung haben.

Strittig ist aber weiterhin, ob sich die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds bei einer Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen verlängert (Arbeitslosengeld Q). Für rund 200.000 Langzeitarbeitslose soll es einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt geben, so die Zeitung. Weiter umstritten war dem Papier zufolge die von der Union versprochene Entbürokratisierung beim Mindestlohn. Die CDU/CSU hat vorgeschlagen, die Aufzeichnungspflichten bei Beschäftigten, die mehr als 2.000 Euro im Monat verdienen, abzuschaffen. Nicht einig waren sich beide Seiten zuletzt auch noch bei der Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und der Novellierung des Arbeitszeitgesetzes.

Das in der vergangenen Wahlperiode gescheiterte Rückkehrrecht vom Teilzeit- auf den Vollzeitjob soll kommen, so das Blatt. Offen ist aber weiter, ab welcher Betriebsgröße die Regelung gelten soll. In der Rentenpolitik sind sich Union und SPD bei den Punkten einig, die auch bei den Jamaika-Unterhändlern schon konsensfähig waren. Das gilt vor allem für Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Über die Höhe des gesetzlichen Rentenniveaus und die Frage, wie sich Renten von Geringverdienern über das Grundsicherungsniveau hieven lassen, bestand laut Papier aber noch keine Einigkeit.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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