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Matthias Joa (AfD): Doppelmoral der Grünen tritt bei medizinischer Altersbestimmung zu Tage

Archivmeldung vom 09.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Matthias Joa (2018)
Matthias Joa (2018)

Bild: AfD Deutschland

Der Trierer Grünen-Politiker Fred Konrad wirft dem Landrat des Kreises Kaiserslautern vor, eine „rechtswidrige Anordnung“ zur Altersbestimmung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF) getroffen zu haben. Landrat Ralf Leißmeister hatte angekündigt, das Alter von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen generell durch Röntgen zu überprüfen.

„Es ist pure Heuchelei, dass ausgerechnet der Grüne Fred Konrad den Kaiserslauterer Landrat auffordert, seine Anordnung zurückzunehmen, um ‚für ein rechtskonformes Handeln‘ seiner Verwaltung zu sorgen“, sagt Matthias Joa, migrationspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag. „In Trier hat seine grüne Parteikollegin Angelika Birk als Sozialdezernentin jahrelang das geltende Recht unterlaufen, indem sie jede medizinische Alterskontrolle verhindert hat.“ Wie sie auf Anfrage der AfD mitteilte, so Joa weiter, solle in Trier die Altersfeststellung durch Röntgen der Handwurzelknochen „auf keinen Fall“ angewendet werden.

Matthias Joa: „Dies widerspricht eindeutig den Bestimmungen des Paragraphen 42f Abs. 2 SGB, demzufolge das Jugendamt in ‚Zweifelsfällen‘ eine ärztliche Untersuchung zu veranlassen hat. Es handelt sich hier um eine Muss-Bestimmung, wie die zuständige Ministerin Anne Spiegel (Grüne) im Rechtsausschuss am 18. Januar dargelegt hat. Im Saarland führten in Zweifelsfällen durchgeführte medizinische Alterskontrollen bei fast der Hälfte aller angeblich Minderjährigen zur Feststellung der Volljährigkeit. Es entbehrt jeder Plausibilität, dass es in Trier keine Zweifelsfälle gibt. Die Trierer Sozialdezernentin hat also klar rechtswidrig gehandelt.“

„Die AfD verlangt eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts. Zu diesem Zweck hat sie im Januar im Landtag beantragt, den unbestimmten Begriff der ‚Zweifelsfälle‘ durch den Begriff des Jugendlichen (über 14 Jahre) zu präzisieren. Damit würde das Problem des dreisten Altersschwindels durch zugewanderte junge Männer, die sich als Jugendliche ausgeben, schlagartig gelöst. Unser pragmatischer Ansatz wurde allein aus rot-grün-ideologischen Gründen abgelehnt. Die grüne Ministerin Spiegel versagt damit in ihrer Aufgabe, die Durchsetzung von Recht und Gesetz sicherzustellen. Dass der Landrat dafür nun geprügelt wird, dass er diese Lücke in der Rechtsanwendung zu schließen versucht, ist heuchlerisch.“

Quelle: AfD Deutschland

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