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Bundesregierung will Wohngeld an Preisentwicklung anpassen

Archivmeldung vom 06.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: fotoART by Thommy Weiss / pixelio.de

Die Bundesregierung will das Wohngeld vom 1. Januar 2020 an regelmäßig an die Inflation anpassen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf einen entsprechenden Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums.

Demnach soll der staatliche Mietzuschuss für Geringverdiener "alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden". Damit will das Ministerium von Horst Seehofer (CSU) künftig verhindern, dass einkommensschwache Haushalte ihren Anspruch auf das Wohngeld wegen steigender Preise verlieren. So sank die Zahl der Wohngeldempfänger zwischen 2012 und 2017 von knapp 800.000 auf unter 600.000. Der Eigentümerverband "Haus und Grund" begrüßte die Reformpläne.

"Die Dynamisierung des Wohngeldes ist ein richtiger Schritt. Die automatische Anpassung an die Mieten- und Einkommensentwicklung war längst überfällig", sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke dem Focus. Für Wohngeldempfänger bedeute dies mehr finanzielle Sicherheit, so Warnecke weiter. Das Innenministerium schätzt, dass durch die Wohngeldreform rund 180.000 Haushalte in Deutschland erstmals oder wieder einen Anspruch auf das Wohngeld erhalten. Der durchschnittliche staatliche Mietzuschuss für einen 2-P ersonen-Haushalt soll ab 2020 von 145 Euro auf 190 Euro im Monat steigen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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