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Bosbach sieht "Gräben" in der großen Koalition - Vorwürfe an Oppermann

Archivmeldung vom 17.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Bosbach
Wolfgang Bosbach

Foto: Laurence Chaperon
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU) sieht das Klima in der großen Koalition durch den Fall Edathy schwer belastet. "Wir haben zweifellos eine Vertrauenskrise", sagte Bosbach der "Saarbrücker Zeitung". Zugleich forderte er die SPD zu einer umfassenden Aufklärung auf.

"Zwar bemüht sich der SPD-Vorsitzende Gabriel erkennbar, die Gräben in der großen Koalition wieder zuzuschütten. Aber sein Bemühen allein reicht nicht aus", sagte Bosbach. Dafür gebe es noch zu viele Unklarheiten, die von der SPD aufgeklärt werden müssten. So stelle sich zum Beispiel die Frage, warum der SPD-Fraktionsvorsitzende Oppermann den Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Ziercke, angerufen habe, wenn er nach eigener Aussage über den Fall Edathy schon Kenntnis von Gabriel gehabt habe. "Hier liegt die Vermutung nah, dass er den BKA-Chef verleiten wollte, Amtsgeheimnisse zu verraten", sagte Bosbach.

Der CDU-Politiker bekräftigte Forderungen aus seiner Partei, wonach Oppermann und andere führende Sozialdemokraten eidesstattliche Versicherungen abgeben sollen, mit wem sie welche Informationen über den Fall Edathy ausgetauscht haben. "Das wäre zumindest eine vertrauensbildende Maßnahme", meinte Bosbach.

Bosbach fordert Überprüfung von Kinderporno-Gesetzen

Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat eine Überprüfung der Gesetze zur Kinderpornografie gefordert. "Der Fall Edathy muss zum Anlass genommen werden, um zu überprüfen, ob es eine Schutzlücke im Gesetz gibt", sagte Bosbach der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". "Es muss sichergestellt sein, dass nicht die Grenze von Natürlichkeit zu Missbrauch überschritten wird, die Kinder entwürdigt", betonte Bosbach. Man brauche einen Straftatbestand, der sicherstelle, dass Minderjährige durch Nacktfotos nicht herabgewürdigt oder ausgenutzt würden.

Quelle: Saarbrücker Zeitung - Rheinische Post (ots)

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