Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Datenschützer uneins über Corona-Auflagen für Privatfeiern

Datenschützer uneins über Corona-Auflagen für Privatfeiern

Archivmeldung vom 28.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Feiern, Party, Tanzen, Lebensfreude (Symbolbild)
Feiern, Party, Tanzen, Lebensfreude (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Absicht des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums, die Regeln für private Feiern zum 1. Oktober zu verschärfen, stoßen bei Datenschützern auf ein unterschiedliches Echo. Das berichtet das "Handelsblatt".

Laut den NRW-Plänen müssen Feiern ab 50 Personen dann zwei Wochen vorher angemeldet werden. Zudem muss eine Gästeliste geführt werden. Derartige Feierlichkeiten hätten sich in der Vergangenheit als eine Hauptursache für die Infektionsverbreitung herausgestellt, hieß es zur Begründung.

"In der Abwägung wird eine Regelung, die auf Feierlichkeiten außerhalb der eigenen vier Wände beschränkt ist und erst ab einer Mindestanzahl von Gästen eingreift, daher durchaus zur Eindämmung von Infektionen beitragen können und den Vorgaben der Verhältnismäßigkeit entsprechen", sagte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar. "Eine solche Regelung könnte daher auch im Rahmen der jeweiligen Corona-Schutzverordnungen deutschlandweit möglich sein." Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink hält dagegen eine solche Regelung bundesweit für ausgeschlossen.

"Zum einen ist aufgrund der sehr unterschiedlichen Infektionslage in den deutschen Ländern eine solche bundesweit geltende Regelung offensichtlich unverhältnismäßig", sagte Brink dem "Handelsblatt". Eine Verpflichtung, Gästelisten zu führen und gegebenenfalls den Ordnungsämtern auszuhändigen, stelle zudem einen "gravierenden Eingriff" in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar, der nur bei entsprechender Pandemielage zu rechtfertigen wäre. Außerdem würde in weitere Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit eingegriffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte these in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige