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Wirtschaft fürchtet Aktionismus bei Musterfeststellungsklage

Archivmeldung vom 20.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Gegen die geplante Musterfeststellungsklage für Verbraucher regt sich Widerstand in der Wirtschaft. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) warnte die bei dem Vorhaben federführende neue Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vor Aktionismus. "Die Koalition muss sich fragen, ob sie Verbrauchern helfen oder die Geschäftsmodelle von Anwälten unterstützen will", sagte DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke dem "Handelsblatt". "Denn die Öffnung der Klageberechtigung für Private eröffnet viele Missbrauchsrisiken, gegen die sich Unternehmen zu Recht zu Wehr setzen."

Bislang verzichten die meisten Verbraucher wegen Prozesskosten und Aufwand darauf, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Das soll mit dem neuen Klageinstrument anders werden. Kommt es rechtzeitig, dann könnten Geschädigte wie etwa im VW-Dieselskandal profitieren, deren Schadenersatzansprüche sonst zum Jahresende verjähren würden. Vor allem die Fokussierung auf den Dieselskandal stört den DIHK. Das verzerre die Diskussion, und es drohten "übereilte" Regelungen, sagte Wernicke. Aus seiner Sicht fehle es an Politik, aber nicht an rechtlichen Regeln. "Komplexe Fälle wie der Dieselskandal lassen sich nicht mit dem Prinzip `einer für alle` lösen", hielt er Barley entgegen. "Das ist kurzsichtig und droht, falsche Erwartungen bei Verbrauchern zu wecken."

Die Ministerin hatte das angestrebte Gesetz kürzlich als "besonders wichtig" bezeichnet und von einer "Klagemöglichkeit nach dem Prinzip einer für alle" gesprochen. Problematisch findet der DIHK-Jurist auch die Absicht der Koalition, nur anerkannten Verbraucherschutzorganisationen zu erlauben, eine Musterklage einzureichen. "Die Klageberechtigung lässt sich schon aus europarechtlichen Gründen nicht auf wenige vertrauenswürdige Einrichtungen wie deutsche Verbraucherverbände beschränken", sagte Wernicke. Um eine "internationale Klageindustrie" zu verhindern, plädiert er deshalb für die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle mit Klageberechtigung. "Eine solche neutrale und effektive Konfliktlösung für alle Beteiligte streben auch die Unternehmen an", sagte er. Wernicke warnte Union und SPD vor diesem Hintergrund vor übereilten Entscheidungen. "Die Koalition wäre gut beraten, zur Ausgestaltung der Musterfeststellungsklage die Ergebnisse des Deutschen Juristentages im September abzuwarten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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