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Bundesdatenschützer will Aus für Vorratsdatenspeicherung besiegeln

Archivmeldung vom 02.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)
Datenschutzgrundverordnung (Symbolbild)

Bild: freiheitsfoo Wiki / Eigenes Werk

Bundesdatenschutzbeauftragter Ulrich Kelber fordert, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Es gebe klare gerichtliche Entscheidungen. "Die anlasslose Erhebung und Speicherung von Daten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar", sagte Kelber dem "Handelsblatt".

"Politik und die Sicherheitsbehörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorratsdatenspeicherung endgültig verabschieden." Im Jahr 2017 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW die 2015 beschlossene Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung als mit europäischem Recht unvereinbar verworfen. Zur Begründung verwiesen die Richter auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dezember 2016. Danach ist eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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