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Kutschaty hält geplantes NRW-Polizeigesetz für verfassungswidrig

Archivmeldung vom 14.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Aus Sicht des neuen SPD-Fraktionschefs in Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty, verstößt das von der schwarz-gelben Landesregierung geplante Polizeigesetz teilweise gegen die Verfassung. "Es ist verfassungswidrig, wenn eine Person bei einem bloßen Verdacht ohne richterlichen Beschluss vier Wochen in Untersuchungshaft sitzt", sagte Kutschaty der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe).

Wenn das neue Polizeigesetz so bleibe, werde es Klagen dagegen geben. Der NRW-Innenminister irre, wenn er meine, dass es besser sei, lieber einen Unschuldigen wegzusperren als einen Terroranschlag zu riskieren. "Er sollte Nachhilfe in Rechtskunde nehmen", sagte Kutschaty, früher NRW-Justizminister. Dagegen könne es sinnvoll sein, künftig auch WhatsApp-Nachrichten zu überwachen und nicht bloß Telefongespräche.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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