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Verfassungsjuristen sehen Sonderrolle des Bundespräsidenten bei Kopf-an-Kopf-Rennen der Kanzlerkandidaten

Archivmeldung vom 30.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Frank-Walter Steinmeier (2021)
Frank-Walter Steinmeier (2021)

Foto: Amos Ben Gershom / Government Press Office (Israel)
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Vor dem ersten TV-Triell der Kanzlerkandidaten von Union, SPD und Grünen weisen Verfassungsrechtler auf die besondere Rolle des Bundespräsidenten bei unklaren Mehrheiten nach der Bundestagswahl hin. Nach der Wahl schlägt der Bundespräsident nach Angaben des Bielefelder Verfassungsrechtlers Andreas Fisahn einen Kanzlerkandidaten vor.

"In der Regel ist das der Kandidat der stärksten Partei, weil er die größten Chancen hat, vom Bundestag gewählt zu werden. Doch das muss er nicht sein. Der Bundespräsident kann auch den Kandidaten einer schwächeren Partei vorschlagen, der bessere Erfolgsaussichten hat", sagt Fisahn dem Online-Portal der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen (nw.de).

Der Bundespräsident warte vor seinem Vorschlag zwar stets die Verhandlungen der Parteien zu möglichen Koalitionen ab, sagt Julia Merdian, Verfassungsjuristin der Uni in Bielefeld. Dauern Koalitionsgespräche zu lange, könne der Bundespräsident allerdings Druck ausüben, indem er einen Kandidaten vorschlägt oder zu Koalitionsgesprächen auffordert, wie zuletzt 2017.

Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) (ots)

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