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Inkassoverband kritisiert: "Die Geldeintreiber-gnadenlos gerecht" zeigen unseriöse Geschäftspraktiken

Archivmeldung vom 30.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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„Konsequent, nachdrücklich, aber immer im Rahmen des Gesetzes.“ So kündigte der TV-Sender Kabel 1, anfangs der Woche sein neues Format „Die Geldeintreiber – gnadenlos gerecht“ an. Dabei blicken die Kameras zwei muskelbepackten Geldeintreibern- Sammy und Machete und einem bunten Rechtsanwalt über die Schulter, während das Team für ihre Klienten Geld von säumigen Schuldnern eintreiben.

“Viele Schuldner fühlen sich immer angegriffen, wenn wir auftauchen. Und dann meinen sie, gewalttätig werden zu müssen. Aber wir sind für so was ehrlich gesagt die Falschen. Wir sind auf alles gefasst” zitiert Kabel 1 den Chefeintreiber Sammy in der Programmankündigung.

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) will rechtliche Schritte gegen das TV-Format prüfen. Nach Informationen des Verbands handele es sich bei den Geldeintreibern von Kabel1 angeblich um das sogenannte “Inkasso-Team Moskau“, gegen das sich der BDIU in der Vergangenheit aufgrund unseriöser Geschäftspraktiken mehrfach erfolgreich zur Wehr gesetzt habe.

So ist 2008 eine Unterlassungsverfügung gegen eine Firma “ITM Inkasso-Team Moskau” erwirkt worden, derzufolge keine Inkassodienstleistungen angekündigt oder ausgeführt werden dürfen. Gegen die Nachfolgefirma von “ITM” habe dasselbe Gericht, ebenfalls auf Klage des BDIU, Ordnungsgelder in Höhe von 67.500 Euro verhängt.

Im neuen Format von Kabel1 die “Geldeintreiber” scheinen sich bekannte Personen aus dem ehemaligen ITM Team zu befinden.

Der angebliche Rechtsanwalt der neuen Serie “Die Geldeintreiber – gnadenlos gerecht” der die Inkassojungs begleitet, behauptet dochbei einem Schuldner: ” Wir haben einen TITEL und dürfen vollstrecken. ”

Anmerkung:

Ausschließlich dem Gerichtsvollzieher ist die Vollstreckung über das bewegliche oder unbewegliche Vermögen eines vermeindlichen Schuldners in Deutschland erlaubt. Rechtsanwälte, die sich dieser Art der Pfändung oder auch nur der ansatzweisen Behauptung so etwa tun zu wollen einem Schuldner nähern, machen sich strafbar.

„Kabel 1“ wehrt sich gegen die Vorwürfe: „Die genannten Personen arbeiten im wahren Leben zwar als Geldeintreiber und als Anwalt, unsere Sendung behandelt aber kein tatsächlich existierendes Inkasso-Unternehmen.“

Dem widerspricht der BDIU: „Noch letzte Woche hat Kabel eins damit geworben, dass hier ein echtes Inkassounternehmen dargestellt werden soll.“

Fakt ist aber auch: Die Fälle sind nicht echt, sondern folgen einem Drehplan

Quelle: Konsumer.info / News4Press

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