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OLG-Urteil zu dpa-Geschäftsbedingungen ist nach BGH-Beschluss rechtskräftig

Archivmeldung vom 28.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Logo der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
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Die Nachrichtenagentur dpa hat sich in einem Rechtsstreit mit einem Wettbewerber endgültig durchgesetzt: Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main zu Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der dpa ist jetzt rechtskräftig geworden. Zwei Gerichte hatten diese Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen der dpa für zulässig erklärt: das Landgericht Frankfurt/Main im Oktober 2010 sowie als Berufungsinstanz das OLG Frankfurt/Main im Oktober 2011 (Az.: 6 U 267/10).

Zugleich hatte das OLG eine Revision nicht zugelassen, worauf der unterlegene Wettbewerber eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegte. Der I. Zivilsenat des BGH hat diese Beschwerde nun zurückgewiesen, weil er keinen Grund sah, das OLG-Urteil einer Revision zu unterziehen (Az.: I ZR 215/11).

In einem anderen Streit mit dem Wettbewerber vor dem Landgericht Hamburg konnte die dpa ihre Rechtsauffassung dagegen in erster Instanz nicht durchsetzen. Das Gericht wies am Dienstag eine Markenrechtsklage ab, die die dpa aufgrund einer Vielzahl von Verwechselungen mit dem anderen Unternehmen eingereicht hatte, um ihre etablierte Marke zu schützen. dpa wird die Entscheidung genau prüfen, eine Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ist möglich.

In den vergangenen Wochen hatte die dpa bereits zwei Verfahren vor dem Landgericht Köln für sich entscheiden können, in denen sie die Beklagte war. So bestätigte das Gericht, dass sich die Agentur weiterhin als Marktführer bezeichnen darf - ein Mitbewerber hatte dies in einem bestimmten Zusammenhang angezweifelt. In dem anderen Rechtsstreit hatte derselbe Mitbewerber der dpa eine öffentliche Äußerung verbieten lassen wollen. In dieser hatte sich dpa kritisch zur internationalen Erfahrung des Wettbewerbers geäußert. Das Landgericht Köln erklärte die Äußerung aber für zulässig.

Quelle: dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH (ots)

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